Verlängerung für Kurzarbeitergeld und Überbrückungshilfen
Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird für Betriebe, welche bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt haben auf bis zu 24 Monate verlängert, maximal bis zum 31.12.2021.
Außerdem werden die bisherigen coronabedingten Änderungen hinsichtlich erstatteter Sozialversicherungsbeiträge und der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem 4. und 7. Monat fortgeführt. Genauere Informationen entnehmen Sie hierzu unserem umfassenden Newsletter oder kontaktieren Sie uns gerne persönlich.
Die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen soll ebenfalls bis zum 31.12.2020 verlängert werden und somit einen Zuschuss zur Deckung der Betriebskosten für die Monate September bis Dezember darstellen. Das Land NRW wird hier wie schon für die Monate Juni-August einen Zuschuss von bis zu 1000 € für die Lebenshaltungskosten von Solo-Selbstständigen und Personengesellschaften zahlen, als Ausgleich zum entgangenen Unternehmerlohn. Der Bund verweist stattdessen auf die Grundsicherung.
Der Zugang zur Grundsicherung für Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer soll durch großzügigere Regelungen beim Schonvermögen erleichtert werden. Der insgesamt erleichterte Zugang zur Grundsicherung auf Grund von Corona soll ebenfalls verlängert werden.
Nähere Informationen und viele weitere News finden Sie in unserem Newsletter und natürlich in einer persönlichen Beratung bei uns.
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