Jahresabschluss Steuerberater Willems Aachen

Jahresabschluss

Hier zeigt sich der wirtschaftliche Erfolg Ihres Unternehmens. Der Jahresabschluss gibt Auskunft über Ihr Geschäftsergebnis und Ihr Betriebsvermögen und schließt das Geschäftsjahr ab.

Er gibt Ihnen Aufschluss über die Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Jahr und kann als Basis für zukünftige unternehmerische Entscheidungen dienen.

Letztendlich ist der Jahresabschluss die Grundlage für Ihre Besteuerung.

Unsere Leistungen zum Jahresabschluss:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Bilanzerstellung
  • Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR)
  • Aufgabebilanzen (Geschäftsveräußerung)
  • Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Prüfung und Auswertung von Jahresabschlüssen
  • Vorschläge zur Ergebnisoptimierung
  • Bilanzanalysen
  • u.v.m.

Wer muss einen Jahresabschluss machen?

  • grundsätzlich alle Kaufleute und Unternehmer
  • Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
  • Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG)
  • Kapitalgesellschaften & Co (AG & Co KG, GmbH & Co KG, UG & Co KG)

Wer ist vom Jahresabschluss befreit?

  • Freiberufler
  • Kleingewerbetreibende
  • Einzelkaufleute unter bestimmten Voraussetzungen

IHR PARTNER IN AACHEN

Jahresabschluss – Welche Funktion hat er?

Es gibt grundsätzlich 3 Funktionen für den Jahresabschluss

  1. Information: Er belegt die finanzielle Situation eines Unternehmens unter Berücksichtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
  2. Zahlungsbemessung: Der Jahresabschluss dient als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung. Bei Kapitalgesellschaften werden die Dividenden auf Basis des Abschlusses ausgeschüttet.
  3. Dokumentation: Im Jahresabschluss wird die Summe aller Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres aufgezeigt. Des weiteren werden finanzielle und leistungswirtschaftliche Sachverhalte aufgenommen.
Jahresabschluss Steuerberater Willems Aachen
Jahresabschluss Steuerberater Willems Aachen

Was muss ein Jahresabschluss beinhalten?

Der Jahresabschluss gibt einen genauen Überblick über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens und muss daher so genau wie möglich und lückenlos sein. Er muss nach Handelsrecht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bestehen. Weitere Bestandteile richten sich nach der Rechtsform des Unternehmens. Kapitalgesellschaften müssen noch einen Anhang und u.U. noch einen Lagebericht beifügen. Für Kapitalgesellschaften, die kapitalmarktorientiert arbeiten, wird es noch weit umfangreicher.

Durch unsere langjährige Erfahrung sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten.

Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre Finanzen

Betriebsw. Beratung

Wer die Zahlen seines Unternehmens kennt, kann sichere Entscheidungen treffen. Wir beraten Sie professionell und kompetent in allen Phasen der Unternehmensentwicklung.

Steuerberatung

Individuelle und fachkundige Steuerberatung für Privatpersonen, Freiberufler bis hin zum Mittelständler. Erstellung von Steuererklärungen.

Lohnbuchhaltung

Wir erstellen u.a. Lohn- und Gehalts- abrechnungen für Ihre Mitarbeiter und übernehmen An- und Abmeldung sowie die Ummeldung Ihrer Angestellten.

Finanzbuchhaltung

Monatliche Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen u.v.m. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft, wir kümmern uns um Ihre Finanzen.

Existenzgründung

Eine gute Idee alleine reicht nicht immer aus, um erfolgreich zu sein. Wir unterstützen Sie mit steuerlicher und finanzieller Beratung bei der Geschäftsgründung.

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Durch die Vorausplanung und Gestaltung von Vermögensübertragungen Schenkung- und Erbschaftsteuer sparen und Freibeträge gezielt nutzen.

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