Jahresabschluss
Hier zeigt sich der wirtschaftliche Erfolg Ihres Unternehmens. Der Jahresabschluss gibt Auskunft über Ihr Geschäftsergebnis und Ihr Betriebsvermögen und schließt das Geschäftsjahr ab.
Er gibt Ihnen Aufschluss über die Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Jahr und kann als Basis für zukünftige unternehmerische Entscheidungen dienen.
Letztendlich ist der Jahresabschluss die Grundlage für Ihre Besteuerung.
Unsere Leistungen zum Jahresabschluss:
- Erstellung von Jahresabschlüssen
- Bilanzerstellung
- Gewinn- und Verlustrechnungen
- Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR)
- Aufgabebilanzen (Geschäftsveräußerung)
- Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Prüfung und Auswertung von Jahresabschlüssen
- Vorschläge zur Ergebnisoptimierung
- Bilanzanalysen
- u.v.m.
Wer muss einen Jahresabschluss machen?
- grundsätzlich alle Kaufleute und Unternehmer
- Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
- Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG)
- Kapitalgesellschaften & Co (AG & Co KG, GmbH & Co KG, UG & Co KG)
Wer ist vom Jahresabschluss befreit?
- Freiberufler
- Kleingewerbetreibende
- Einzelkaufleute unter bestimmten Voraussetzungen
IHR PARTNER IN AACHEN
Jahresabschluss – Welche Funktion hat er?
Es gibt grundsätzlich 3 Funktionen für den Jahresabschluss
- Information: Er belegt die finanzielle Situation eines Unternehmens unter Berücksichtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
- Zahlungsbemessung: Der Jahresabschluss dient als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung. Bei Kapitalgesellschaften werden die Dividenden auf Basis des Abschlusses ausgeschüttet.
- Dokumentation: Im Jahresabschluss wird die Summe aller Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres aufgezeigt. Des weiteren werden finanzielle und leistungswirtschaftliche Sachverhalte aufgenommen.
Was muss ein Jahresabschluss beinhalten?
Der Jahresabschluss gibt einen genauen Überblick über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens und muss daher so genau wie möglich und lückenlos sein. Er muss nach Handelsrecht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bestehen. Weitere Bestandteile richten sich nach der Rechtsform des Unternehmens. Kapitalgesellschaften müssen noch einen Anhang und u.U. noch einen Lagebericht beifügen. Für Kapitalgesellschaften, die kapitalmarktorientiert arbeiten, wird es noch weit umfangreicher.
Durch unsere langjährige Erfahrung sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten.