Reform Unternehmenssteuerrecht

Liebe Mandanten,
in unserem Newsletter für August gehen wir für Sie detaillierter auf die Reform des Unternehmenssteuerrecht ein. Die Option für Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer zu optieren und somit wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden soll erstmals per Antrag ab dem Jahr 2022 möglich sein. Ob und inwieweit die zukünftige Möglichkeit auch für Sie relevant ist, erfahren Sie in einer persönlichen Steuerberatung. Weitere detaillierte Informationen finden Sie im Newsletter.
Weitere Themen im Monat August:
• Bundesfinanzministerium präzisiert die Regeln zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag
• Corona-Pandemie: Weniger Betriebsprüfungen in 2020
• Verbilligte Vermietung: Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete
• Nutzung betrieblicher Kommunikationsgeräte: Bundesfinanzhof prüft Gestaltungsmissbrauch
und viele weitere Themen!

Das Team der Sozietät Willems freut sich auf Sie!

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