Freibeträge sollen 2021 weiter steigen 09/2020

Die Bundesregierung hat am 29.07.2020 den Entwurf für ein „Zweites Familienentlastungsgesetz“ beschlossen. Hier eine Übersicht der geplanten Änderungen:

Quelle: Zweites Familienentlastungsgesetz, Regierungsentwurf vom 29.07.2020

Derzeitiger Betrag ab 2021
Kinderfreibetrag 5172 € (2586 € je Elternteil) 5460 € (2730 € je Elternteil)
Freibetrag für Betreuungs- und Erzeihungs oder Ausbildungsbedarf 2640 € (1320 € je Elternteil) 2928 € (1464 € je Elternteil)
Kindergeld 1. + 2. Kind  204 €

3. Kind         210 €

4. Kind         235 €

1. + 2. Kind  219 €

3. Kind         225 €

4. Kind         250 €

Grundfreibetrag 9408 € 9696 € (2021) u. 9984 € (2022)

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