Grundsteuerreform 2022/2025
Jetzt die neue Grundsteuer berechnen lassen!
Grundsteuerreform ohne Stress, Zeitaufwand und Kopf zerbrechen. Von der Steuererklärung bis zur Prüfung des Bescheids, alles aus einer Hand vom Profi.
Die Grundsteuer besteuert das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Grundlage hierfür ist das Grundsteuergesetz.
Wen betrifft die Grundsteuerreform?
Die Grundsteuerreform verpflichtet in der Regel jeden Eigentümer von Grundbesitz – unbebaut als auch bebaut – dazu eine Erklärung zur Ermittlung des Grundbesitzwertes beim Lagefinanzamt abzugeben. Die Grundsteuer, welche Sie bisher für Ihren Grundbesitz gezahlt haben, wird somit neu berechnet.
Je Grundstück muss eine Erklärung abgegeben werden.
Sie müssen handeln, auch wenn Sie schon jahrelang Eigentümer von unbebautem oder bebautem Grundbesitz sind! Es ist nicht relevant, ob eine entsprechende Immobilie vermietet oder selbstgenutzt wird. Die Erklärung muss in jedem Fall abgegeben werden.
Wann muss gehandelt werden?
So schnell wie möglich. Die Abgabe der Steuererklärung wird im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.01.2023 möglich sein.
Eine weitere Fristverlängerung ist bisher nicht vorgesehen.
Damit dies für uns als Steuerberater möglich ist, ist es wichtig, dass uns die relevanten Daten möglichst komplett schon vor dem Abgabezeitraum vorliegen.
Eine Nicht-Abgabe der Erklärung kann zu Verspätungszuschlägen, Zwangsmitteln (Zwangsgeld) und einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen führen.
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Darum geht es bei der Grundsteuerreform 2022
Im Jahr 2018 entschied bereits das Bundesverfassungsgericht, dass das aktuell noch gültige System der Grundsteuer, nicht verfassungskonform ist.
Ziel der aktuellen Reform ist, die allgemeine Gleichbehandlung wiederherzustellen und die Erhebung der Grundsteuer im Ganzen verfassungskonform zu machen.
Ende 2019 hat der Gesetzgeber nun das neue Verfahren bekannt gegeben, welches zum 01.01.2025 in Kraft tritt. Bis dahin läuft das alte Verfahren weiter. Allerdings muss der sog. Grundsteuerwert, welcher den alten Einheitswert ersetzt, bis 31.10.2022 ermittelt werden.
Der Abgabezeitraum der Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) beträgt, nach jetzigem Stand, somit nur vier Monate. Nach Abgabe erstellt das Finanzamt den Feststellungsbescheid, in dem u.a. der Grundsteuerwert des jeweiligen Grundstücks ausgewiesen wird.
Wichtig für Steuerpflichtige ist außerdem, dass nicht jedes Bundesland, das vom Bund empfohlene sogenannte „Bundesmodell“ umgesetzt hat. Einige Bundesländer haben eigene Verfahren entwickelt und umgesetzt. Hier gilt es darauf zu achten, wo Ihr Grundbesitz liegt.
Unterschiedlichen Verfahren der Bundesländer
Grundsteuer Bundesmodell | Abweichende Verfahren |
Berlin | Bayern (Äquivalenzmodell – Wert unabhängig) |
Brandenburg | Baden-Württemberg (Flächenmodell) |
Bremen | Niedersachsen (Flächen-Lagemodell) |
Mecklenburg-Vorpommern | Hessen (Flächen-Faktor-Verfahren) |
Nordrhein-Westfalen | Hamburg (Flächen-Wohnlagemodell) |
Rheinland-Pfalz | |
Sachsen-Anhalt | |
Schleswig-Holstein | |
Thüringen | |
Saarland – Abweichung bei der Steuermesszahl | |
Sachsen – Abweichung bei der Steuermesszahl |
Damit Sie nicht den Überblick über die verschiedenen Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer verlieren, übernehmen wir für Sie gerne diese Aufgabe.
Die Abgabe der Steuererklärung wird ab 01.07.2022 über das Elster-Portal freigeschaltet. Eine Abgabe papierhafter Steuererklärungen ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Grundsteuerreform 2022 – wir unterstützen Sie dabei
Wo finden Sie Informationen für die Feststellungserklärung?
Ab Mai erhalten alle Eigentümer eines Wohngrundstückes ein individuelles Informationsschreiben von der Finanzverwaltung NRW mit den dort bereits vorliegenden Daten. Daten vom Katasteramt oder Amtsgericht werden somit nicht benötigt. Nach der Prüfung dieser Daten auf Vollständig- und Richtigkeit unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung der Feststellungserklärung.
Sprechen Sie uns an.
Benötigt man den Einheitswert noch?
Nein. Für die Feststellungserklärung wird der Einheitswertbescheid nicht mehr benötigt. Diese aus dem Jahr 1964 stammenden Werte, sind heute keine zeitgemäße Bemessungsgrundlage mehr für die Grundsteuerermittlung.
Bei welchem Finanzamt müssen die Grundsteuererklärungen abgegeben werden?
Ausschlaggebend ist die Lage Ihres Grundstücks und nicht Ihr vielleicht abweichender Wohnsitz.
Zu welchem Stichtag wird Ihr Grundstück bewertet?
Der Hauptfeststellungszeitpunkt für die Grundsteuerbewertung ist der 01. Januar 2022.
Das bedeutet, dass das Finanzamt Ihr Grundstück zu diesem Zeitpunkt bewertet. Alle 7 Jahre erfolgt dann eine Neubewertung.
Ab wann muss die neue Grundsteuer gezahlt werden?
Von der jeweiligen Gemeinde erhalten Sie einen Grundsteuerbescheid und die Grundsteuerzahlung nach dem neuen Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen.
Welche Daten werden für die Feststellungserklärung benötigt?
Wenn Sie uns die Abgabe Ihrer Erklärung anvertrauen, benötigen wir einige Daten zu den jeweiligen Grundstücken. Es gilt hierbei drei Arten von Grundstücken zu unterscheiden, da jeweils eine andere Bewertungsmethode angewandt wird.
Wohngrundstücke
Wohnungseigentum Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke sowie Wohnungseigentum
• Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum.
Beispiel: eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder Hochhaus
• Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die eine Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum sind. Ein Grundstück gilt auch dann als Einfamilienhaus, wenn es zu weniger als 50 Prozent der Wohn- und Nutzfläche zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt und dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Beispiel: die klassischen eigenen „vier Wände“
• Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen enthalten und kein Wohnungseigentum sind. Ein Grundstück gilt auch dann als Zweifamilienhaus, wenn es zu weniger als 50 Prozent der Wohn- und Nutzfläche zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt und dadurch die Eigenart als Zweifamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Beispiel: ein Haus mit zwei separaten Wohneinheiten, eine im 1. Obergeschoss und die andere im Erdgeschoss
• Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind.
Beispiel.: ein Grundstück mit einem ganzen Mehrfamilienhaus/Hochhaus in deinem Eigentum und bei dem eventuell eine kleine Gewerbeeinheit vorhanden ist (Friseur im Erdgeschoss)
Nichtwohngrundstücke
Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum und sonstige bebaute Grundstücke
- Geschäftsgrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Teileigentum sind.
Beispiel: Ihnen gehört das ganze Bürogebäude
- Gemischt genutzte Grundstücke sind Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind.
Beispiel: Ihnen gehört ein Grundstück mit einem Gebäude, welches sowohl Büros als auch Wohnungen beinhaltet. Der Anteil der Wohnungen liegt hierbei unter 80 % - Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.
Beispiel: Ihnen gehört eine Büroeinheit in einem Hochhaus - Sonstige bebaute Grundstücke sind Grundstücke, die nicht unter alle zuvor erwähnten Grundstücksarten fallen.
Sollte Ihr Grundstück zu keiner der vorgenannten Kategorien gehören und auch nicht unbebaut sein, dann ist es dieser Kategorie zuzuordnen -
Unbebaute Grundstücke
- Grundstücke gelten als unbebaut, wenn sich auf ihnen keine benutzbaren Gebäude befinden
Gerne informieren wir Sie persönlich über die zu erfassenden Daten und natürlich beraten wir Sie auf Wunsch umfangreich zu diesem Thema. Eine PDF-Datei zu Erfassung der Daten senden wir Ihnen gerne zu. Sprechen Sie uns einfach an.