Herabsetzung bei verbilligter Vermietung einer Wohnung

Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde die Grenze für die verbilligte Vermietung einer Wohnung an Angehörige von 66 % auf 50 % reduziert. Somit ist bei positiver Totalüberschussprognose bereits bei einer ortsüblichen Miete von 50 % die Einkünftserzielungsabsicht zu unterstellen und der volle Werbungskostenabzug möglich.

Natürlich können Sie uns jederzeit kontaktieren und wir beantworten Ihre Fragen gerne.

>>>Weitere Informationen zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung bekommen Sie von uns gerne in einem persönlichen Gespräch<<<

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