Freischaltung der Überbrückungshilfe III
Die Corona-Überbrückungshilfe III wurde im Februar freigeschaltet. Gerne können Sie sich bezüglich Beratung und Antragstellung an uns wenden, damit Sie die zur Verfügung gestellten Töpfe des Bundes optimal nutzen. Kommen Sie mit Ihrem Unternehmen gestärkt aus der Corona-Pandemie und lassen Sie sich persönlich beraten.
Natürlich können Sie uns jederzeit kontaktieren und wir beantworten Ihre Fragen gerne.
>>>Weitere Informationen zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung bekommen Sie von uns gerne in einem persönlichen Gespräch<<<