Sofortabschreibung auf digitale Wirtschaftsgüter

Das Bundesfinanzministerium hat die Abschreibungsregelung für digitale Wirtschaftsgüter angepasst. Wurde bisher zum Beispiel ein Computer für mehr als 800 € (netto) angeschafft, so musste dieser über die Laufzeit von drei Jahren abgeschrieben werden. Zukünftig ist dies bereits voll im Jahr der Anschaffung möglich. Welche Geräte genau von dieser Regelung erfasst sind und welche Neuigkeiten und Tipps aktuell sind, erfahren Sie in unserem Newsletter des Monats April.

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