Mehrwertsteuersenkung

Zum 01.07.2020 haben sich die Umsatzsteuersätze vorübergehend bis zum 31.12.2020 geändert.
Die neuen Steuersätze von 16 % und 5 % sind auf Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe anzuwenden, welche in diesem Zeitraum bewirkt werden.
In der Gastronomie sind auf Grund der hohen Einbußen während der Corona-Pandemie weitergehende Senkungen eingeführt.
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