Die neue Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung ändert sich im Jahre 2025 nicht nur bezüglich der Umsatzschwellen sondern auch in Ihrer Systematik.
So ist beim unterjährigen Überschreiten der Schwelle sofort Umsatzsteuer ab dem nächsten Umsatz auszuweisen.
Genauere Erläuterungen finden Sie in unserer ausführlichen Mandanteninformation.
Für Unternehmer
Neues ELSTER-Tool visualisiert E-Rechnungen
Die Finanzverwaltung hat ein kostenloses ELSTER-Tool zur Visualisierung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) zur Verfügung gestellt. Unter www.e-rechnung.elster.de können Unternehmer ihre E-Rechnung hochladen und visualisieren. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Es können nur Dateien im XML-Format visualisiert werden.
- Eine Datei darf maximal 10,00 MB groß sein.
- Es kann nur eine Datei auf einmal hochgeladen werden.
Hintergrund
Nach der Neufassung des § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist eine E-Rechnung eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Beachten Sie | Für die Ausstellung von E-Rechnungen sind nach den Vorgaben des
- 27 UStG Übergangsregeln nutzbar: Der allgemeine Übergangszeitraum beträgt zwei Jahre (Pflicht somit ab 2027). Drei Jahre gelten für Unternehmer mit einem Gesamtumsatz von bis zu 800.000 EUR im Jahr 2026.
Merke | Hinsichtlich des Empfangs einer E-Rechnung gilt keine Übergangsregelung, er ist somit vom 1.1.2025 an durch den Rechnungsempfänger zu gewährleisten. Für den Empfang reicht die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus.
Quelle | Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, PM Nr. 389 vom 18.12.2024

Die neue Kleinunternehmerregelung